Bansen-Wittig
Windenergieanlagen im Naturpark Hoher Fläming?
Im Naturpark Hoher Fläming gibt es aktuell mehrere Gebiete, wo Investoren Windparks errichten wollen.
Der Naturparkverein Hoher Fläming hat das Ziel, Naturschutz und Landschaftspflege zu fördern und insbesondere den Naturpark Hoher Fläming zu erhalten und zu fördern. Windparks stellen eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar und stehen deshalb dem Ziel, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft des Hohen Fläming zu erhalten, entgegen.
Allerdings stellt der Klimawandel eine fundamentale Gefahr für die Menschheit dar. Die durch den Menschen verursachten Klimaveränderungen werden die natürliche und menschliche Lebenswelt, auch den Naturpark Hoher Fläming, ganz erheblich beeinträchtigen. Deshalb unterstützt der Naturparkverein ausdrücklich die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Klimaschutzziele. Dazu gehört auch der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere von Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
In dem Zielkonflikt zwischen dem Erhalt des Landschaftsbildes im Naturpark Hoher Fläming und der Notwendigkeit, die Erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich auszubauen setzt sich der Naturparkverein dafür ein, dass bei der Entscheidung über konkrete Windparkprojekte folgende Leitgedanken beachtet werden:
- Der Ausbau der Windkraft muss auf einer planerischen Grundlage erfolgen
Der Ausbau der Windkraft darf nicht ungesteuert den Interessen von Investoren und Grundeigentümern folgen, sondern muss solide geplant werden, um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Eine solche planerische Grundlage besteht mit dem „Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, der im Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Dort werden Windvorranggebiete ausgewiesen. Der Naturparkverein setzt sich dafür ein, dass Windparks vorrangig in Windvorranggebieten errichtet werden.
- Landschaftsschutzgebiete sind ungeeignet für die Errichtung von Windparks
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, in denen wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft ein Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Der Naturparkverein ist dem Ziel, Naturschutz und Landschaftspflege zu fördern, besonders verpflichtet. Aus diesem Grund hält der Naturparkverein Landschaftsschutzgebiete in der Regel für ungeeignet für die Errichtung von Windparks.
- Die Interessen der örtlichen Bevölkerung sollten berücksichtigt werden
Der Naturpark hat nicht nur das Ziel, die Landschaft des Hohen Flämings zu erhalten, sondern auch den Menschen, die im Naturpark leben, nachhaltige Erwerbsmöglichkeiten und ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen. Die Hauptbetroffenen von Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen sind die Menschen, die vor Ort leben. Aus diesem Grund sollten die Interessen der örtlichen Bevölkerung bei der Entscheidung über mögliche Windparkprojekte ein besonderes Gewicht haben. Beschlüsse von Gemeindevertretungen sollten bei Projekten außerhalb von Windeignungsgebieten angemessen berücksichtigt werden.